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Vereidigte Übersetzungen werden vom vereidigten Übersetzer angefertigt. Unser Übersetzer ist in die Liste der vereidigten Übersetzer bei dem Justizministerium der Republik Polen eingetragen. Zur Beglaubigung von Übersetzungen und Abschriften von Dokumenten wird ein Rundsiegel mit Rundumschrift von seinem Vor- und Nachnamen, sowie Hinweis auf die Sprache, in der er die Berechtigungen besitzt, und eine Registernummer von der Übersetzerliste, verwendet. Auf allen beglaubigten Übersetzungen und beglaubigten Abschriften von Dokumenten, die vom Übersetzer ausgestellt werden, ist die Position, unter eine Übersetzung oder eine Abschrift im Repertorium registriert sind, vermerkt. Die vereidigten Übersetzungen werden in den folgenden Terminen fertig gestellt*:
* Der Tag der Einnahme des Textes zum Übersetzen und der Tag der Fertigstellung der Übersetzung werden nicht mitgerechnet; es werden nur Werktage gerechnet. |
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